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DER ENERGIEAUSWEIS IN ÖSTERREICH

Kurz zusammengefasst regelt dieses Gesetz die Pflicht des Verkäufers, beim Verkauf eines Gebäudes oder Nutzungsobjekts dem Käufer einen Energieausweis auszuhändigen.
Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben.

Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.



DER WEG ZUM ENERGIEAUSWEIS

Das Ingenieurbüro Rudolf Baier KG ist seit 2007 autorisiert Energieausweise auszustellen.

Für unsere Geschäftspartner haben wir eigens eine Checkliste entworfen, anhand deren Eckdaten und der beigestellten Baupläne ein Energieausweis erarbeitet werden kann.
Die von uns ausgearbeitete Preisliste legt leicht verständlich offen, auf welchen Betrag sich die anteilsmäßige Provision (10%) beim jeweiligen Objekt beläuft.
Anhand dieser Arbeitsunterlagen kann der Vermittler ohne Rücksprache mit unserem Büro den Preis für den Energieausweis direkt mit dem Kunden fixieren.

> Gesetzestext [*.PDF-Format, öffnet in neuem Fenster]

> Checkliste für unsere Geschäftspartner [*.PDF-Format, öffnet in neuem Fenster]

Detaillierte technische Information zum korrekten Ausfüllen der Checkliste erhalten Sie durch unser qualifiziertes Ingenieurteam.

> Preisliste [*.PDF-Format, öffnet in neuem Fenster]

Die in der Preisliste angegebenen Preise dienen als Richtwerte und entsprechen keinen Fixpreisen. Ein persönliches Gespräch ist für eine seriöse Anbotslegung unumgänglich.



DER ENERGIEAUSWEIS UND SEINE GESCHICHTE

Den rechtlichen Hintergrund des im Dezember 2012 in Kraft tretenden “Energieausweis-Vorlage-Gesetzes 2012 – EAVG 2012" bildet ein Übereinkommen, welches 1997 auf der Weltlimakonferenz in Kyoto (Japan) beschlossen wurde.
In diesem sogenannten Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industrieländer den Ausstoss von Treibhaus-gasen bis 2012 (im Vergleich zu 1990) um mindestens 5% zu reduzieren.
Österreich hat dieses Protokoll ebenso unterzeichnet wie die Europäische Union. Da der Wohnsektor innerhalb der Europäischen Union für über 40% des Endenergieverbrauches verantwortlich ist wurde in Brüssel eine EU-Gebäuderichtlinie ins Leben gerufen, welche in weiterer Folge für die Einrichtung des Energieausweises verantwortlich ist und zur Vorsorge gegen den Klimawandel dient.


 

 

 

 

 

> office@haustechnik-baier.at